Ergonomische Bewertung
Über Mich
Ihre Sicherheit liegt mir am Herzen
Ich arbeite seit 2014 als Berater für Arbeits- und Maschinensicherheit. Meine Intention ist es, die Arbeitssicherheit mit Herz und Verstand zu gestalten. Arbeitsschutz ist Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Arbeit. Die oftmals als „Störfaktor“ betrachteten Sicherheitsvorgaben können im Entstehungsprozess von neuen Maschinen, Anlagen und Arbeitsabläufen sogar zu Innovationen im Unternehmen beitragen. Ich liefere Ihnen die Problemlösungen, mit denen Sie Ihre Produktivität maximieren können:
Branchenanerkennung für
- BGHM - Holz und Metall
- BGN - Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- BGW - Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BG RCI - Rohstoffe und chemische Industrie
- VBG - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- BG-ETEM - Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
- BGHW - Handel und Warenlogistik
- BG-Bau - Bauwirtschaft
Geben Sie Ihr Projekt in professionelle Hand
Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur sicherheitstechnischen Betreuung an!
Meine Leistungen
Vielfältige Tätigkeitsfelder
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Saarland kann ich Sie bei vielseitigen Aufgaben partnerschaftlich und kompetent beraten. Meine individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Betreuung gewährleistet die Sicherheit in Ihrem Betrieb und die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen im Arbeitsschutz.
Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten
Sicherheitstechnische Betreuung Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2) § 5 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz. + Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt II)
Sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten
Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 2) – Grundbetreuung und Betriebsspeziefische Betreuung
Maschinenabnahme (Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie Bestandsmaschinen)
Durchführung von sicherheitstechnischen Abnahmen von Maschinen und Anlagen (Arbeitsmitteln) nach der Betriebssicherheitsverordnung § 10 Abs. 1 und 2 (BetrSichV). Sicherheitstechnische Begutachtung als befähigte Person „Maschinensicherheit“ nach BetrSichV §§ 2,3,8,10,14,15 und 16 Fachkraft für Maschinensicherheit
Anlassbezogenen Betreuung (Unternehmermodell)
- Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
- Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
- Einführung neuer Arbeitsverfahren, Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -Abläufe,
- Einführung neuer Arbeitsstoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
- Tätigkeit von Personen mit besonderem Schutzbedürfnis (insbesondere Schwangere, Stillende, Jugendliche, schwerbehinderte Menschen),
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten,
- Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
- Erstellung von Notfall-, Hygiene-, Pandemie- und Alarmplänen,
- Erforderlichkeit der Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren,
- Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen und der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden,
- Häufung gesundheitlicher Probleme, ……..
Retrofit von Bestandsmaschinen
Wesentliche Änderung nach Entscheidungslogik
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Produktsicherheitsgesetz/9. ProdSV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema
„Wesentliche Veränderung von Maschinen„
Neue Gefährdung / Gefährdungssteigerung (Risikobeurteilung)
Baujahr der Maschine / Anlage – Neue CE ?
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder schon Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Ergonomie
Ergonomische Bewertung und Beratung durch die Qualifizierung als EAWS-Praktiker – MTM – Methods-Time Measurement.
CE-Koordination
Maschinerichtlinie 2006/42/EG / ab 20.01.2027 | Maschineverordnung (EU) 2023/1230
- Unterstützung schon in der Konzeptphase ( Kosten Reduktion durch Implementierung des Sicherheitskonzeptes schon in der Konstruktionsphase!)
- Erstellung der Riskobeurteilung nach EN ISO 12100
- Überprüfung der erforderlichen Unterlagen zur Konformität ( CE-Kennzeichnung, Techn. Dokumente, Betriebsanleitung, Typenschild)
Sicherheitstechnische Abnahme nach Fertigstellung :
- Prüfung nach TRBS-1201 als befähigte Person (Fachkraft für Maschinensicherheit)
- Kontrolle eines Arbeitsmittels gemäß § 4 Absatz 5 BetrSichV
Brandschutzbeauftragter
DGUV 205–003
Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes des Betriebs sowie im betrieblichen Notfallmanagement.
Ausbildung von Brandschutzhelfern
DGUV 205–023 nach ASG § 10, ASRA2.2
Inhaltlich vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung.
- ASR A2.2
- Theorieeinheiten
- Praxislöschübungen
Meine Qualifikation
Qualität durch Kompetenz
Sie möchten mehr über mich erfahren? Hier finden Sie einen kurzen Überblick über meine beruflichen Qualifikationen. Regelmäßige Weiterbildung ist für mich selbstverständlich.
Ausbildung
- Ausbildung zum Werkzeugmechaniker – 14 Jahre Sondermaschinenbau
- Ausbildung Maschinenbautechniker 2001 - 6 Jahre Konstruktion
- Ausbildung Fachkraft für Arbeitssicherheit - seit 2014
- Retrofit Ausbildung zum CE-Koordinator – seit 2008
- Ergonomische Bewertungen
- EAWS Praktiker – 2017
- Fachkraft für Maschinensicherheit FaMaSi (TÜV) - 2018
- Brandschutzbeauftragter 2022
Weiterbildung
- Schutzkonzepte für automatisierte Fertigungssysteme (BG) von Betrieben
- Schutzkonzepte für Roboter (BG)
- Gefährdungsbeurteilungen und Risikobeurteilungen (BG)
- CE-Koordinator (TÜV)
- Maschinenabnahme nach Betriebsv. (TÜV)
- EAWS Ergonomie (MTM)
- Die neu Maschinenverordnung MVO (EU) 2023/1230 (TÜV) 2024
- SIGEKO- Sicherheitskoordinator Bau 2024
-
Branchenanerkennungen (CBM) 2025
BGHM / BGN / BGW / BG ETEM / BG RCI / VBG / BG Bau
Wofür benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen?
Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 für Betriebsärzte und Fachkräfte.
Die Sifa berät u. a. bei:
- Gefährdungsbeurteilungen (inkl. psychischer Belastung)
- Auswahl sicherer Arbeitsmittel & Maschinen
- Beurteilung von Betriebsanlagen & Arbeitsverfahren
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterweisungen der Beschäftigten
- Arbeitsunfällen & Beinaheunfällen
- Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
- Teilnahme an: ASA-Sitzungen, Begehungen, Behördern- und BG-Terminen
Frank Becker
Was mich und meine Arbeit auszeichnet
Branchenübergreifende Erfahrungen
Erfolgreiche Projekte
- Retrofit an Bestandsmaschinen im Mittelstand aber auch in der Schwerindustrie.
- Sondermaschinen wie auch Serienmaschinen dem Stand der Technik angepasst.
- Brandschutz im Hotel oder Betrieben, Brandschutzhelferausbildung vor Ort.
Zufriedene Kunden
In allem was ich unternehme, strebe ich die beste Lösung und das Optimum für meine Kunden an. Die Zufriedenheit meiner Kunden ist mir das Wichtigste.
Kontakt
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Jahnstraße 22
66440 Blieskastel
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