Fachkraft für Arbeitssicherheit
Anerkannt von 8 Berufsgenossenschaften
Über mich
Ich arbeite seit 2014 als Berater für Arbeits- und Maschinensicherheit. Meine Intention ist es, die Arbeitssicherheit mit Herz und Verstand zu gestalten. Arbeitsschutz ist Bewahrung von Leben und Gesundheit in Verbindung mit der Arbeit. Die oftmals als „Störfaktor“ betrachteten Sicherheitsvorgaben können im Entstehungsprozess von neuen Maschinen, Anlagen und Arbeitsabläufen sogar zu Innovationen im Unternehmen beitragen. Ich liefere Ihnen die Problemlösungen, mit denen Sie Ihre Produktivität maximieren können:
Holz und Metall
Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Rohstoffe und chemische Industrie
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Handel und Warenlogistik
Bauwirtschaft
Schulungen
Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sind jährlich Pflicht — und für die meisten Führungskräfte eine unbeliebte Zusatzaufgabe. Ich übernehme das: an Ihren Maschinen, mit Ihren Gefährdungen, mit vollständigem Nachweis für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Fünfzehn Themen von Gefahrstoffen über Maschinensicherheit bis Explosionsschutz.
Meine Leistungen
Meine individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Betreuung gewährleistet die Sicherheit in Ihrem Betrieb und die Einhaltung der gesetzlichen Forderungen im Arbeitsschutz.
Häufig nachgefragt
Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 — für Betriebe mit bis zu 20 und mit mehr als 20 Beschäftigten sowie im Unternehmermodell.
Abnahmen von Neu-, Gebraucht- und Bestandsmaschinen nach BetrSichV, Prüfung nach TRBS 1201 als befähigte Person, CE-Koordination.
Ist Ihr Umbau eine wesentliche Veränderung? Bewertung nach der BMAS-Entscheidungslogik — bevor umgebaut wird, nicht danach.
Brandschutzbeauftragter nach DGUV 205-003, Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV 205-023 mit Theorie und Praxislöschübung.
Ergonomische Bewertung und Beratung als zertifizierter EAWS-Praktiker nach MTM — Belastungen messen statt schätzen.
Nach § 5 ArbSchG einschließlich psychischer Belastung, mit Maßnahmenplan nach dem STOP-Prinzip und Wirksamkeitskontrolle.
Arbeitsweise
Vom kleinen Betrieb bis zum Mittelständler begleite ich Unternehmen aus Maschinenbau, Nahrungsmittelindustrie, Gesundheitswesen, Gastgewerbe, Bau und weiteren Branchen.
Arbeitssicherheit, die sich an Ihren Arbeitsmitteln, Betriebsabläufen und konkreten Gefährdungen orientiert.
Feste Termine, klare Empfehlungen und eine vollständige, rechtssichere Dokumentation aller Arbeitsschutzmaßnahmen.
Praktikable Schutzmaßnahmen, die gesetzliche Vorgaben erfüllen und sich dauerhaft in Ihren Betriebsalltag integrieren lassen.
Frank Becker – Fachkraft für Arbeitssicherheit
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