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Leistungen für sichere Betriebe

Von der laufenden sicherheitstechnischen Betreuung bis zur einzelnen Maschinenabnahme: Sie erhalten praxisnahe Lösungen aus einer Hand.

Leistungen

Vielfältige Tätigkeitsfelder rund um den Arbeitsschutz

Jede Betreuung beginnt mit Ihrem tatsächlichen Bedarf. Gemeinsam priorisieren wir die Maßnahmen, die rechtlich notwendig, technisch sinnvoll und praktisch umsetzbar sind.

Sicherheitstechnische Regelbetreuung

in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten

Sicherheitstechnische Betreuung Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2 DGUV Vorschrift 2) § 5 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz. + Anlassbezogene Betreuung (Abschnitt II)

in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 2) – Grundbetreuung und Betriebsspeziefische Betreuung

Maschinenabnahme

Neu- und Gebrauchtmaschinen sowie Bestandsmaschinen

Durchführung von sicherheitstechnischen Abnahmen von Maschinen und Anlagen (Arbeitsmitteln) nach der  Betriebssicherheitsverordnung § 10 Abs. 1 und 2 (BetrSichV). Sicherheitstechnische Begutachtung als befähigte Person „Maschinensicherheit“ nach BetrSichV §§ 2,3,8,10,14,15 und 16 Fachkraft für Maschinensicherheit

Anlassbezogene Betreuung

Unternehmermodell

Retrofit von Bestandsmaschinen

Wesentliche Änderung nach Entscheidungslogik
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Produktsicherheitsgesetz/9. ProdSV (Maschinenverordnung) Interpretationspapier zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen„, Neue Gefährdung / Gefährdungssteigerung (Risikobeurteilung), Baujahr der Maschine / Anlage – Neue CE ?, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder schon Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Ergonomie

Ergonomische Bewertung und Beratung durch die Qualifizierung als EAWS-Praktiker – MTM – Methods-Time Measurement.

CE-Koordination

Maschinerichtlinie 2006/42/EG / ab 20.01.2027  | Maschineverordnung (EU) 2023/1230

Sicherheitstechnische Abnahme nach Fertigstellung :

Brandschutzbeauftragter

Brandschutz-beauftragter

DGUV 205–003

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes des Betriebs sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Ausbildung von Brandschutzhelfern

DGUV 205–023 nach ASG § 10, ASRA2.2

In­halt­lich vor­ge­schrie­be­nen und er­for­der­li­chen Maßnah­men für eine wirk­sa­me Brand­bekämp­fung.

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

Kurze Anfrage senden – persönliche Rückmeldung und unverbindliches Angebot in der Regel innerhalb von 24 Stunden.